Wir geben die Herstellergarantie an unsere Kunden weiter:
Liebe Kundin & lieber Kunde, wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer Heizung aus dem Hause Könighaus. Sie haben damit ein Produkt erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde. Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei sein, so beachten Sie bitte unsere Garantieerklärung. Könighaus bietet auf alle Infrarotheizungen, die nach dem 01.01.2017 von Verbrauchern gekauft wurden, eine kostenlose 5-Jahres Garantie. Diese gilt ausschließlich für alle Heizgeräte der Marke Könighaus. Könighaus-Herstellergarantie für Heizsysteme Garantieerklärung: Die Firma Könighaus GmbH, Albert Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein (nachfolgend Könighaus genannt) gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeitsgarantie. Als Hersteller garantiert Könighaus zeitlich beschränkt die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von sachgemäß gebrauchten Heizsystemen aus dem Hause Könighaus. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Könighaus-Produktes ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. Erst Endverbraucher ist „der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat“ von Könighaus, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Könighaus-Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert. Könighaus übernimmt unter nachfolgenden Bedingungen die Garantie dafür, dass die von Könighaus in der Europäischen Union (EU), in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei vertriebenen Produkte bei sachgemäßer Verwendung während der vereinbarten Garantiezeit mängelfrei sind. Falls sich ein Produkt von Könighaus während der Garantiezeit in der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft erweist, wird Könighaus gemäß diesen Garantiebedingungen nach eigener Wahl die für den Erst-Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produktes oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Könighaus Produktes durchführen. Garantiezeit: Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Erst-Endverbraucher. Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Produktes und des Kaufbeleges direkt an den Verkäufer. Nach 2 Jahren direkt an den Hersteller, zwecks Klärung, wie der Vorgang zu behandeln ist. Voraussetzung der Herstellergarantie: Die Garantieerklärung setzt voraus, dass der Verbraucher diese Garantieerklärung gegenüber Könighaus schriftlich annimmt. Dies erfolgt a) durch Registrierung innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , und b) durch Vorlage des Original-Kaufbelegs über den Erwerb der von der Garantiezusage umfassten Könighaus-Produkte und c) durch Vorlage des Könighaus-Produktes sowie des Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden. Garantieschutz: Gültig für Könighaus-Produkte, die Erst-Endverbraucher ab dem 01.01.2013 erworben haben (maßgebend ist das Datum des Kaufbelegs). Könighaus garantiert Verbrauchern, dass Könighaus frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Die Garantie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Heizfunktion, Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Oberflächen, insbesondere Kunststoff, Glas und Metall. Für Könighaus Heizsysteme, gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Heizfunktion Folgendes: Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Heizleistung im Laufe der Lebensdauer etwas schwächer werden. Könighaus garantiert die ordnungsgemäße Heizfunktion von Könighaus Heizsystemen entsprechend der Lebensdauer solcher Heizsysteme. Könighaus garantiert entsprechend dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik, dass die in Könighaus Heizsystemen fest verbauten Heizmatten während der jeweiligen, auf dem Produkt angegebenen Lebensdauer des jeweils verbauten Heizsystem mindestens 70% ihrer Heizwirkung beibehalten. Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Heizleistung von Könighaus Heizsystemen im vorbezeichneten Umfange innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt. Garantieausschluss: Diese Garantiezusage steht unter der Bedingung, dass – die Könighaus-Produkte bestimmungsgemäß gebraucht wurden, – keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Könighaus-Produkten eigenmächtig vorgenommen wurden – die Pflege der Könighaus-Produkte entsprechend der Könighaus-Bedienungsanleitung erfolgt sind – die Anbau- und Installation entsprechend den Installationsvorschriften von Könighaus erfolgt sind, so dass die Grenzwerte für Versorgungspannung und Umgebungseinwirkungen eingehalten worden sind, – an den Könighaus Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigungen durch falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantie(zusage), – diese Könighaus-Produkte nicht als 2.Wahl Artikel oder Muster gekauft wurden, – diese Könighaus-Produkte nicht im Werksverkauf erworben wurden (Belegnachweis). – Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf Könighaus-Produkte, die in der Europäischen Union (EU), in Andorra, Färöer, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei gekauft und die von Könighaus an einen dort ansässigen Vertriebspartner geliefert wurden. Könighaus-Produkte, die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind, werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Garantieleistungen: Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass Könighaus Heizsysteme im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit nach eigener Wahl die für den Erst-Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Könighaus Produktes durchführt. Könighaus behält sich hierbei vor, die Garantieleistungen dem technischen Fortschritt anzupassen. Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. Auch werden Montage-, Demontage- und Transportkosten nicht ersetzt. Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des Könighaus-Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen jedoch nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts sowie eines Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbeleges geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit sorgfältig aufzubewahren. Hinweise bei Garantiezusage, Paragraph 477 BGB: Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe Paragraph 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in Paragraph 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Könighaus oder seine Erfüllungsgehilfen. Könighaus GmbH, Albert Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein