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Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist eine europäische Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union festlegt. Es müssen alle Infrarotheizungen, Elektroheizungen und Infrarotstrahler innerhalb einer Gebäudehülle festgelegte Kriterien erfüllen. Um die Ökodesign Richtlinie erfüllen zu können, müssen die Heizgeräte einen bestimmten Raumheiz Jahresnutzungsgrad erreichen.

Die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte. 

Die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Bitte beachten Sie, dass eine Infrarotheizung in der Ökodesign Richtlinie mit 30% gewertet wird und das Thermostat muss mindestens 8% haben. Mit 38% entspricht die Heizung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.

Daher dürfen Infrarotheizungen, Elektroheizungen und Infrarotstrahler für den Innenbereich nicht mehr ohne einen Thermostaten ausgeliefert werden, der mindestens 8% Punkte aufweisen kann. Daher werden alle Heizungen mit einem TS10 von Elektrobock ausgeliefert oder einen hochwertigeren Thermostaten der mehr % Punkte hat.


Hier finden Sie weitere Informationen:

Verordnung 2015/1188
Verordnung 2016/2282


Gerne beraten wir Sie ausführlich zu der Ökodesign Richtlinie und bieten Ihnen einen passenden Thermostat zum steuern und regeln an.






(bearbeitet 25.11.2020)